Von brennenden Häusern…

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Versicherungen gehören wohl zu den abstraktesten Produkten auf dem Markt, direkt nach Bitcoins. Daher erhalten wir oft dieselben Anfragen, die wir leider ablehnen müssen, denn Wunder können auch wir nicht vollbringen.

Aber es werde Licht! Mit ein paar wenigen, aber wichtigen Prinzipien machen wir das Kleingedruckte durchsichtig.

Merkt euch diesen einprägsamen Satz:

„Man kann brennende Häuser nicht gegen Feuer versichern!“

Das klingt vielleicht lachhaft logisch, besonders weil es so bildhaft ist. Doch viele erkennen nicht, dass sie metaphorisch gesehen „brennende Häuser“ versichern wollen. Zum Beispiel, wenn jemand schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, weil er gerade vom Arbeitgeber gekündigt wurde. Es brennt bereits. Oder wenn man kurzfristig eine Zahnzusatzversicherung haben möchte, weil die zwei Kronen nun wirklich gemacht werden müssen. Auch hier steht das Haus bereits lichterloh in Flammen.

Das letzte Praxisbeispiel war eine Anfrage, ob man eine Pflegeversicherung für einen bereits Pflegebedürftigen abschließen könne, denn tausend Euro monatliche Zuzahlung waren einfach zu viel, fünfzig Euro Prämie hingegen gingen. Doch hier ist das Haus bereits abgebrannt.

Wer dieses einfache Prinzip beherzigt, erspart sich die Enttäuschung.