Liebe Hausverwalter, lasst uns die Gebäudeversicherung machen

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Bald ist Weihnachten. Jetzt noch die letzten Vorgänge abschließen und dann nimmt das familiäre Fressgelage seinen Lauf. Denkste….

Doch während die meisten bereits im Geiste Ihre Festtagsmenüs planen, ereilt mich ein Notruf. Eine Hausverwaltung, nicht mein Kunde bisher, die Ihren Karren ziemlich tief in Dreck gefahren hat.

Aber von vorne:

Bei einem größeren Mehrfamilienhaus hatten sich in den letzten drei Jahren sage und schreibe sieben Wasserschäden ereignet. SIEBEN! Das war der Versicherungsgesellschaft schlicht zu viel des Guten. Ihr einzig verbleibender Ausweg? Den Kunden am 28. November mit einem Monat Frist vor die Tür zu setzen.

Eine neue Gebäudeversicherung muss her. Eine Herausforderung selbst unter normalen Umständen – und jetzt, in der Woche vor Weihnachten? Na mal sehen, Hoffnung habe ich dem Kunden lieber nicht gemacht.

Warum erzähle ich das jetzt, ohne ein glückliches Ende präsentieren zu können?

Die ganze Vorgeschichte verdeutlicht mal wieder wichtig es ist sich lieber gleich an Profis zu wenden. Schon der Beginn: Die Hausverwaltung, eigentlich ein Steuerberater, hatte die Verwaltung als eine Art Freundschaftsdienst übernommen…

Von den sieben Schäden waren fünf relativ geringfügig, um die 2000-Euro-Marke. Jeder ehrliche Versicherungsmakler hätte dem Kunden wohl spätestens beim zweiten Schaden geraten: „Reich den mal lieber nicht ein.“

Hätte die Kündigung im Raum gestanden, wäre ein versierter Makler sicherlich von der Versicherungsgesellschaft gewarnt worden. Dann hätte man im Sinne des Kunden gegensteuern können – sei es durch eine Selbstbeteiligung oder einen freiwilligen Wechsel zu einer anderen Versicherung.

Um das ganz noch etwas zu verschlimmbessern, versuchte die Verwaltung zwei Wochen lang, das Problem eigenhändig zu lösen, bevor sie sich an mich wandte. Wertvolle Zeit, die uns nun fehlt.

Und die Kirsche auf der Torte war dann noch das hörbare Achselzucken am Telefon auf meine Frage, ob sie als Verwalter denn wenigstens die Tätigkeit als Verwalter in Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt haben – immerhin eine Pflichtversicherung seit 2018.

Es bleibt spannend! Fortsetzung folgt…