Kennzeichenwechsel 2025: Von Blau auf Grün – Was E-Scooter und Moped-Besitzer jetzt wissen müssen
Der wichtige Stichtag für Ihre Versicherungsplakette steht bevor
Ab dem 1. März 2025 heißt es wieder umstellen: Die aktuellen blauen Versicherungskennzeichen für Mopeds, E-Scooter und andere Kleinkrafträder verlieren ihre Gültigkeit. Ohne rechtzeitige Umstellung auf die neue grüne Plakette riskieren Sie nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern fahren auch ohne gültigen Versicherungsschutz – ein Risiko, das niemand eingehen sollte.
Der jährliche Farbwechsel der Kennzeichen folgt einem festen Rhythmus und dient der schnellen Erkennbarkeit gültiger Versicherungsnachweise. Nach dem blauen Kennzeichen 2024/2025 kommt nun wieder das grüne Kennzeichen für die Versicherungsperiode 2025/2026.
Was deckt das grüne Versicherungskennzeichen ab?
Die neue grüne Plakette beinhaltet standardmäßig die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese schützt Sie vor finanziellen Ansprüchen Dritter bei Unfällen, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen.
Für einen umfassenderen Schutz empfiehlt sich die Erweiterung um eine Teilkaskoversicherung. Diese deckt zusätzlich:
- Diebstahl Ihres Fahrzeugs
- Schäden durch Brand oder Explosion
- Schäden durch Naturgewalten
- Beschädigungen durch Zusammenstöße mit Tieren
Umweltfreundliche Alternative: Kennzeichen aus Folie statt Blech
Eine innovative und nachhaltige Option bieten mehrere Versicherer mit Kennzeichen aus Klebefolie an. Dabei wird:
- Eine dauerhafte Kunststoffplatte am Fahrzeug befestigt
- Jährlich nur die Folie mit der neuen Farbe und Gültigkeitsperiode erneuert
- Der Materialverbrauch deutlich reduziert
Diese umweltfreundliche Alternative spart nicht nur Ressourcen, sondern vereinfacht auch den jährlichen Wechsel erheblich. Besonders praktisch: Die Folienkennzeichen können problemlos postalisch versendet werden – ein zusätzlicher Komfortgewinn für alle Fahrzeughalter.
Welche Daten werden für die Beantragung benötigt?
Für eine reibungslose Beantragung des neuen Kennzeichens sollten Sie folgende Informationen bereithalten:
- Persönliche Daten des Fahrzeughalters
- Hersteller-Schlüsselnummer und Fahrgestellnummer
- Angaben zur Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs
- Name des Fahrzeugherstellers
Mit diesen Angaben ist der Kennzeichenwechsel schnell und unkompliziert erledigt.
Für welche Fahrzeuge ist das grüne Kennzeichen 2025 Pflicht?
Folgende Fahrzeugtypen benötigen zwingend ein Versicherungskennzeichen:
- Mopeds, Mofas, Quads und Trikes mit maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (DDR-Modelle bis 60 km/h)
- E-Roller und Microcars mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
- E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h
- S-Pedelecs und E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorleistung bis 45 km/h
- Krankenfahrstühle mit Motorantrieb
- Segways und andere Elektrokleinstfahrzeuge mit Versicherungspflicht
Handeln Sie rechtzeitig – Sichern Sie Ihren Versicherungsschutz
Planen Sie den Wechsel auf das grüne Kennzeichen frühzeitig. Die neuen Versicherungskennzeichen sind bereits vor dem Stichtag 1. März 2025 erhältlich. Durch einen rechtzeitigen Wechsel vermeiden Sie Engpässe und stellen sicher, dass Sie durchgehend versichert bleiben.
Kontaktieren Sie Ihren Versicherungsberater oder nutzen Sie die bequemen Online-Angebote vieler Versicherer, um Ihr neues grünes Kennzeichen 2025 zu beantragen. Mit wenigen Klicks sorgen Sie für lückenlosen Versicherungsschutz und bleiben rechtlich auf der sicheren Seite.