Am 26. März 2025 wurde ein bedeutender Schritt in den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD bekannt: Beide Parteien haben sich auf die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden verständigt. Künftig sollen Wohngebäudeversicherungen verpflichtend eine Deckung gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Starkregen enthalten.
Das Modell sieht vor, dass Versicherer im Neugeschäft Wohngebäudeversicherungen nur noch mit inkludierter Elementarschadenabsicherung anbieten dürfen. Im Bestand sollen bestehende Verträge zu einem festgelegten Stichtag entsprechend erweitert werden. Geprüft wird derzeit auch eine „Opt-out-Lösung“, bei der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hätten, sich aktiv gegen diese Zusatzdeckung zu entscheiden.
Ein zentrales Element des Plans ist die Einführung einer staatlichen Rückversicherung für Elementarschäden, um die langfristige Rückversicherbarkeit und damit die Stabilität des Modells zu gewährleisten.
Warum ist das wichtig?
In den letzten Jahren haben Extremwetterereignisse in Deutschland zugenommen – mit gravierenden Folgen für Eigentümer, Versicherer und die öffentliche Hand. Die Einführung einer Pflichtversicherung könnte:
- das Risiko breiter verteilen,
- die staatlichen Hilfen im Katastrophenfall entlasten,
- und gleichzeitig Eigentümer besser vor existenzbedrohenden Schäden schützen.
Ein mutiger Schritt – aber einer mit Potenzial.
Er stellt nicht nur rechtlich und organisatorisch eine große Veränderung dar, sondern könnte auch ein Vorbild für andere Länder sein.