Rentenlücke schließen mit der betriebliche Altersvorsorge
Dank Steuerersparnissen und Zuschuss vom Chef landet deutlich mehr in der bAV als Sie monatlich netto auf dem Konto merken
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Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht.
Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein und es funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, müssen diese drei Einzahler heute bereits zwei Rentner finanzieren. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten will, muss zusätzlich vorsorgen und das möglichst frühzeitig!
Sozialabgabenfreit
Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG).
Die ersten 4% sind steuer- und sozialabgabenfrei (2021: 284 Euro monatlich) Sie bezahlen also keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie keine Rentenversicherungsbeiträge.
Steuerbefreit
Zusätzlich zu den ersten 4% sind noch weitere 4% nur steuerfrei.
Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze
für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei.
Zuschuss vom Arbeitgeber
Ein Arbeitgeber, der durch eine Entgeltumwandlung selbst Sozialversicherungsbeiträge spart, muss bei Neuverträgen seit dem 01.01.2019 mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts als
Zuschuss in den Vertrag einzahlen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge
- Fördereffekt: Es fließt mehr in die Vorsorge als Sie selbst aufwenden
- Die Beiträge zur bAV sind teils steuer- und sozialabgabenfrei
- Flexible Produktauswahl
- Lebenslange Rente
- Kapitalauszahlungen möglich
- Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
- Insolvenzschutz
- Nach Unverfallbarkeit keine Anrechnung auf Hartz IV während der Ansparphase
- Sollten Sie in Ihrem Rentenbezug auf Sozialleistungen angewie- sen sein, können Sie eine zusätzliche Altersrente bis zu einem Freibetrag von 50 % der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII aus Altersvorsorgeverträgen zusätzlich beziehen, ohne dass diese von Ihrer Grundsicherung abgezogen werden.