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Betriebliche Altersvorsorge

Keine Sorge, wir machen das!

Rechtssichere bAV ohne Aufwand für Ihren Betrieb

Alles neu macht das BRSG

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Dadurch haben sich im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge einige Änderungen ergeben. Sind Sie und Ihre Personalabteilung bereits ausreichend über diese Neuerungen informiert worden?

Fühlen Sie sich sicher mit den neuen Regelungen?

Kennen Sie die Rechte Ihrer Arbeitnehmer...

Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 a BetrAVG einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge. War eine Beteiligung des Arbeitgebers bislang freiwillig, wird diese ab 2019 für neue UND ab 2022 für bereits bestehende Zusagen verpflichtend!

Kennen Sie Termine und Zuschusshöhen? Bezuschussen Sie bereits? Wissen Sie, ob das genügt? Wie steht es mit Ihrer Versorgungsordnung?

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... und Ihre Pflichten als Arbeitgeber?

Wissen Sie, welche Informationspflichten Sie gegenüber Ihren Arbeitnehmern haben? Ist Ihnen bewusst, dass Ihnen bei einem Verstoß Schadenersatzansprüche
drohen können (siehe z. B. BAG, Urt. v. 21. Februar 2017 – 3 AZR 542/15)?

Haben Sie daher Vorkehrungen getroffen und Ihre Mitarbeiterinformationen in den Personalakten archiviert?

Wir bringen Licht ins Dunkel

Das Thema „betriebliche Altersvorsorge“ ist wahrlich nicht einfacher geworden. Aber wir können Ihnen helfen. Als unabhängiger Versicherungsmakler mit langjährigen Erfahrungen in der betrieblichen Altersvorsorge unterstützen wir Sie sehr gerne dabei, Ihre Unternehmen in Sachen Betriebsrente rechtssicher zu machen!

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Information für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wir informieren Sie und Ihre Mitarbeiter in Personalabteilung und Lohnbuchhaltung über alle Neuerungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Wir nehmen uns Zeit, um wirklich alle Fragen, die Sie dazu evtl. haben, zu klären.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Versorgungsordnung, damit Ihr Betrieb sicher aufgestellt ist.

Lassen Sie uns miteinander sprechen!

Gerne übernehmen wir auch die Information Ihrer Belegschaft im zuvor mit Ihnen abgestimmten Rahmen. Dabei können wir uns ganz nach Ihren internen Betriebsabläufen richten, Präsentationen für Gruppen halten oder in Einzelgesprächen aufklären. Gerne bereiten wir Ihnen Beileger zur Gehaltsabrechnung vor, mittels derer konkrete Vorsorgewünsche angefragt oder klar rückgespiegelt werden kann, dass derzeit kein Interesse besteht. So haben Sie immer einen klaren Nachweis zur Dokumentation.

 

Wir nehmen Ihnen die Bürde ab und führen die Umsetzung rechtssicher und ohne Aufwand für Sie durch.

Ihre Vorteile:
– Sie erfüllen die rechtlichen Vorgaben
– Sie binden Ihre Mitarbeiter
– Sie optimieren Ihre Kosten

Der Ablauf:
– Wir informieren und beraten Ihre Mitarbeiter
– Wir koordinieren die Umsetzung mit der Personalabteilung und dem Steuerberater

Ziel:
– Sie sind zufrieden, und Ihre Angestellten sind zufrieden!

Wir helfen gerne und nehmen Ihnen allen Aufwand rund um dieses wichtige Thema ab.

JJP
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